Es ist gewiss ein Zufall, aber einer mit hoher Symbolkraft, dass wir uns ausgerechnet am heutigen Weltfriedenstag mit dem Gesetzentwurf zum Gedenken an den 8. Mai 1945 befassen. Bekanntlich erinnert der jährlich am 1. September begangene Antikriegstag an den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, der mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 begann. In der Bundesrepublik wird dieser Tag seit 1957 gewürdigt, als der Deutsche Gewerkschaftsbund unter dem Motto „Nie wieder Krieg" zu friedenspolitischen Aktivitäten aufrief. Auch heute gibt es wie jedes Jahr bundesweit zahlreiche Kundgebungen, Mahnwachen und Protestaktionen gegen Krieg und Militarismus, denen sich DIE LINKE verbunden fühlt bzw. von uns unterstützt werden. Ganz in diesem Sinne möchte ich den Bogen zum 29. April 2010 schlagen, als unsere Fraktion wenige Tage vor dem 65. Jahrestag der Befreiung der Völker Europas vom Hitler-Faschismus, den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf einbrachte. Die seinerzeit vorgebrachten Argumente haben aus Sicht der Linksfraktion nichts an Aktualität und Bedeutung eingebüßt. Ganz im Gegenteil: die europa- und weltweit begangenen Feierlichkeiten im Umfeld des 8. Mai 201 0 verdeutlichen, dass die Einführung eines gesetzlichen Tages des Erinnerns und Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 weiterhin auf der Tagesordnung steht. Ich will nur daran erinnern, dass neben zahlreichen ausländischen Staats- und Regierungschefs auch die Bundeskanzlerin an der Militärparade in Moskau am 9. Mai teilnahm. In Sachsen wurde dieses welthistorischen Datums von Bürgerinnen und Bürgern ganz unterschiedlicher politischer Prägungen und religiöser Bekenntnisse in einer Vielzahl von Veranstaltungen gedacht, die alle in dem Vermächtnis mündeten, eine Wiederholung der damaligen Schreckenszeit mit aller Kraft zu verhindern. Das ist ein Auftrag der Geschichte an uns alle. Mit der Einbringung unseres Gesetzentwurfes möchte die DIE LINKE einen Beitrag dafür leisten, dass wir in Sachsen dieser gemeinsamen historischen Verantwortung künftig noch besser gerecht werden und dazu eignet sich kein Tag besser als der 8. Mai. Man kann die berühmte Rede Richard von Weizsäckers vom 8. Mai 1985 zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft daher nicht oft genug zitieren: „Der 8. Mai ist für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mussten. Er ist zugleich ein Tag des Nachdenkens über den Gang unserer Geschichte. je ehrlicher wir ihn begehen, desto freier sind wir, uns seinen Folgen verantwortlich zu stellen". Einige Abschnitte später folgt dann diejenige Redepassage, mit der der damalige Bundespräsident in besonderer Weise Geschichte schreiben sollte und die heute fester Bestandteil der nationalen Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland ist: „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft". Und er setzte nur wenige Sätze später in geradezu apodiktischer Weise eine Feststellung hinzu, die bis heute für Teile der politischen Elite keinesfalls selbstverständlich ist: „Wir dürfen den 8. Mai 1945 nicht vom 30. Januar 1933 trennen." Diese Schonungslosigkeit und Offenheit, mit der Weizsäcker in seiner Rede die Ursachen, die zum Krieg, zum Holocaust, zur Vertreibung von Völkern und zum geteilten Europa führten, analysierte und daraus Konsequenzen für die Gegenwart zog, war bis dahin für eine öffentliche Rede eines bundesdeutschen Staatsoberhauptes ohne Beispiel. Und noch heute, ein Vierteljahrhundert später, nötigt diese Klarheit Weizsäckers auch uns großen Respekt und Anerkennung ab. In seiner Ansprache erinnerte Weizsäcker auch an die historische Begegnung amerikanischer und sowjetischer Soldaten an der Elbe im April 1945. Auch in diesem Jahr haben wieder rund 20.000 Torgauer und ihre Gäste des Jahrestages dieses großartigen Handschlags zwischen den Soldaten der USA und der Sowjetunion gedacht. Die beiden siegreichen Armeen begegneten sich in Deutschland auf dem Territorium des heutigen Sachsen. Auch diesen Umstand wollen wir mit unserer heutigen parlamentarischen Initiative würdigen. Die historische Begegnung an der Elbe war im Übrigen nicht nur Anlass für gleichlautende Presseerklärungen der Regierungen in London, Moskau und Washington. Dieser legendäre 25. April 1945 war bekanntlich auch der erste Tag der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen im Opernhaus in San Francisco. In ihrer Resolution 59/26, verabschiedet auf der 59. Plenarsitzung der am 22. November 2004, erklärte die UNO „den 8. und 9. Mai zu Tagen des Gedenkens und der Versöhnung und bittet alle Mitgliedsstaaten, Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, nichtstaatliche Organisationen und Einzelpersonen, jedes Jahr zu Ehren aller Opfer des Zweiten Weltkrieges entweder einen oder beide Tage in gebührender Weise zu begehen". Ganz im Geiste dieser UN-Resolution versteht DIE LINKE ihren Gesetzentwurf. Wir haben mit dieser parlamentarischen Initiative zugleich auch aktuelle Bestrebungen in anderen Bundesländern aufgegriffen; z.B. haben sich in Berlin die beiden Regierungsparteien auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative geeinigt, dass der 8. Mai zum nationalen Gedenktag erklärt werden soll. Leider fand sich für unsere hier nochmals dargelegte Argumentation im zuständigen Verfassungs-, Rechts- und Europausschuss, der sich zweimal mit dem Thema beschäftigte, keine Mehrheit. Zumindest SPD und Grüne bekundeten aber eine gewisse Aufgeschlossenheit gegenüber unserem Anliegen und machten dabei berechtigterweise darauf aufmerksam, dass wir mit der ursprünglich beantragten Änderung des § 2 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen eine Einordnung des 8. Mai als Trauertag vorgenommen hatten. Das war allerdings mitnichten unsere Absicht. Um dieses kleine handwerkliche Missgeschick zu heilen, möchte ich an dieser Stelle namens meiner Fraktion den Ihnen mit der Drucksachennummer 5/3488 vorliegenden Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf einbringen. Wir beantragen nunmehr dahingehend die Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in Sachsen, dass nach § 2a der § 2b in folgender Fassung eingefügt wird: „Der 8. Mai ist als Tag der Befreiung ein überörtlicher Tag der Erinnerung und des Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkrieges in Europa." Meine sehr geehrter Damen und Herren, der Kampf der Anti-Hitler-Koalition gegen das NS-Regime war nach dem Urteil des namhaften britischen Historikers Eric Hobsbawm der „Dreh- und Angelpunkt und das entscheidende Moment in der Geschichte des 20. Jahrhunderts". Ein würdiges Gedenken an den Tag der Befreiung als Schlüsseldatum dieser inzwischen ein Menschenalter zurückliegenden Epoche erscheint uns höchst zeitgemäß; nicht zuletzt deshalb, weil bald keine unmittelbaren Zeitzeugen mehr über die damaligen Ereignisse berichten können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.