Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der heutigen Debatte im Landtag ähneln sich die Konstellationen wie im Frühjahr, ein gewisses Dejä-vu lässt sich daher wohl kaum verleugnen. Am 19. April 2011 stand bekanntlich der Antrag der LINKEN zum Erhalt beider Orchester auf der Tagesordnung und ich erinnere daran, dass viele der betroffenen Musikerinnen und Musiker zunächst vor dem Hohen Haus bei der Kundgebung unter dem Motto „Erhalt kultureller Vielfalt in Sachsen" für ihren Klangkörper mit musikalischen Mitteln kämpften und dann anschließend die Debatte auf der Empore interessiert verfolgten. Das letztere geschieht augenscheinlich auch heute. Zum Glück haben die Betroffenen noch Mut zum Kämpfen, auch wenn die Stimmung vor Ort „grottenschlecht" ist, wie einer der Mitglieder des Orchestervorstandes unlängst in der Presse zitiert wurde.
Die damalige Schlachtordnung ist faktisch die gleiche geblieben, die zentralen Argumente sind ausgetauscht, das muss an dieser Stelle nicht alles wiederholt werden, vielleicht nur so viel: meine Fraktion bleibt selbstverständlich bei ihrer prinzipiellen Ablehnung der bevorstehenden Abwicklung von einem der beiden Orchester in Sachsen, das in unmittelbarer Verantwortung der Landesregierung steht. Wir halten nach wie vor diesen ausschließlich aus finanzpolitischen Erwägungen gefassten Beschluss für einen fatalen Akt des Kulturabbaus im Freistaat und teilen die gravierenden künstlerischen Bedenken und Einwände, die von zahlreichen namhaften Kulturakteuren geäußert wurden und werden. Darüber hinaus betrachten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Orchesterauflösung - Stichwort Teilfinanzierung der Landesbühnen aus Kulturraummitteln - auch als einen verfassungsrechtlich sehr bedenklichen kulturpolitischen Sündenfall der Staatsregierung. Diesbezüglich ist ja das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen, die Stadt Leipzig hat bekanntlich den Klageweg beschritten.
Mit der Vorlage des Konzepts für die Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen Sachsen durch die zuständige Ministerin am 27. Juni 2011 trat das Drama um die Landesbühnen und ihr Orchester in seine entscheidende Phase. Damit wurde Gewissheit, dass die Staatsregierung aus zwei Orchestern mit insgesamt 111 Stellen ein Orchester mit 72 Stellen zurechtzimmern will. Diesen Irrweg hat Frau Prof. Schorlemer am 19. April hier im Hause als eine „zukunftsfähige Lösung" angepriesen. Es lohnt sich, noch auf zwei weitere Passagen ihrer damaligen Rede einzugehen. Mit Blick auf die Argumente der Opposition formulierten Sie, Frau Prof. Schorlemer, wie folgt: „Es bestehen Vorbehalte, dass bei der Umsetzung der Zusammenführung der Aufgaben beider Orchester das bisherige Niveau und auch die Quantität der Aufführungen nicht beibehalten werden können." Auf diese etwas euphemistische Umschreibung der abzusehenden Notlagen komme ich gleich zurück. Vorher noch die andere Stelle Ihrer Rede zur Umgestaltung des Orchesters, die mir sehr wichtig erscheint und an der Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Ihr Tun messen lassen müssen: „Wir möchten diesen Prozess dadurch unterstützen, dass eine möglichst sozialverträgliche Lösung gefunden wird. Das ist mir auch ein persönliches Anliegen."
Wie sieht es real bei diesen beiden zentralen Punkten aus? Das bisherige kulturelle Angebot in der Region wird nahezu halbiert, bei den Konzerten sinkt es sogar auf ca. 35 Prozent. Dabei lohnt ein genauer Blick auf die Zahlen: bislang gab es im Jahr ca. 180 Aufführungen des Musiktheaters und 190 Konzerte beider Orchester, d.h. eine Doppelbe-spielung war durchgängig möglich. Jetzt soll nach dem vorliegenden Konzept das geplante 72er Orchester jährlich nur noch 120 Musiktheatervorstellungen für die Landesbühnen absichern und ca. 60 Konzerte geben. In einem Kulturraum, der von Bad Schandau bis Dippoldiswalde, von Lommatzsch bis Riesa reicht, würde es künftig nur noch ein Konzert pro Woche geben. Und damit zu dem Punkt, der Ihnen ein „persönliches Anliegen" ist, was ich Ihnen gern glauben möchte. Aber müssten Sie dann nicht auch entsprechend agieren? Müsste man dann nicht wirklich auch persönlich auf die Betroffenen zugehen und deren Sorgen und Befürchtungen ernster nehmen, als Sie es in den letzten Monaten möglicherweise getan haben? Die Bitte um Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages, an Sie am 15. Juni 2011 von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und von ver.di gemeinsam vorgetragen, haben Sie durch den Leiter der Abteilung Kunst doch ziemlich kühl abschmettern lassen. Dabei wissen Sie als Juristin doch genau, dass ohne Personalüberleitungsvertrag, also Betriebsübergang nur nach § 613a BGB, für die Beschäftigten keine hinreichen Schutzfunktion gewährleistet ist. DIE LINKE unterstützt das Anliegen von DOV und ver.di ausdrücklich und hält einen Personalüberleitungsvertrag für zwingend notwendig, denn nur so ist die Anerkennung und Sicherung der erworbenen Rechte der Beschäftigten gewährleistet; nach § 613a wäre nach einem Jahr damit Schluss wie jeder hier im Saal weiß. Diese Fürsorgepflicht der Staatsregierung für unsere Landesbeschäftigten ist aus unserer Sicht unstrittig und wo man sie bislang aufgab, wurde massiv das Vertrauen in die Politik beschädigt; die kommunalisierten Landesbediensteten können nach der Ver-waltungs- und Funktionalreform von 2008 ein Lied davon singen.
Sehr geehrte Frau Schorlemer, der Lackmusstest für die Ernsthaftigkeit Ihrer von mir zitierten Äußerungen vom 19. April 2011 ist naturgemäß die Frage nach der Größe und Einstufung des neuen Orchesters, wohl wissend, dass der Freistaat nur indirekt am Verhandlungstisch sitzt. Hinter den Kulissen führt aber eindeutig die Staatsregierung - wahrscheinlich aber mehr der Finanzminister als Sie - die eigentliche Regie in diesem Drama. Bekanntlich bestehen derzeit Chancen für ein 86er Orchester, das nicht nur aus Gründen des Erhalts der kulturellen Substanz im Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge auch zwingend notwendig ist. Ein 72er Orchester bedeutet bekanntlich nicht nur den Verlust der Doppelbespielung, sondern für die Landesbühnenmusiker auch eine Eingruppierung nach Tarif C statt wie bisher B und ist mit weiteren gravierenden sozialen Härten verbunden, denn Kündigungen wären beispielsweise nur über ein Teilzeitmodell zu verhindern. Ich appelliere daher an dieser Stelle nochmals eindringlich an Sie, Frau Staatsministerin, dass bis zum 30. November mit den Betroffenen kein erpresserisches Pokerspiel nach der Methode „Friss Vogel oder stirb" betrieben wird. Wir brauchen genau das Gegenteil und ich bin sicher, dass Sie es können. Wir brauchen zwischen allen Beteiligten bei den voraussichtlich nächste Woche beginnenden Verhandlungen die Atmosphäre eines Runden Tisches, um eine wirklich solidarische Lösung herbeizuführen. Eine Lösung, die so wohl im Interesse der betroffenen Künstlerinnen und Künstler als auch des Publikums ist und damit last but not least auch einem Ziel dient, dem wir uns alle hier verschrieben haben - dem Erhalt der kulturellen Substanz Sachsens. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.