es ist erst wenige Monate her, dass vor dem Landtag zahlreiche sächsische Künstlerinnen und Künstler gemeinsam mit ihrem Publikum gegen die Kahlschlagpolitik der Staatsregierung im Bereich der Kultur protestierten. Während damals in der Hauptsache diverse Chöre der Kundgebung das akustische Gepräge gaben, sind heute vornehmlich Orchestermusiker zu vernehmen. Die wechselnde Besetzung ist auch nicht verwunderlich, geht es doch um nichts weniger, als um die drohende Abwicklung eines der beiden Orchester in Sachsen, die sich direkt im Verantwortungsbereich der Staatsregierung befinden. Mit ihrem Antrag will die LINKE heute genau diesen drohenden Einschnitt in die sächsische Kulturlandschaft thematisieren und mit ihren zu Gebote stehenden parlamentarischen Mitteln möglichst noch verhindern.
Es ist höchste Zeit, zunächst an die massiven Protestaktionen vom Herbst 2010 zu erinnern, denn die schwarz-gelbe Koalition setzt ihre seinerzeit begonnenen Abrissarbeiten in der sächsischen Theater- und Orchesterlandschaft im Frühjahr 2011 mit engstirniger Konsequenz fort. Bevor ich auf unseren Antrag genauer eingehe, will ich noch mal an den kulturpolitischen Sündenfall der Staatsregierung bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2011/2012 erinnern. Mit der Teilfinanzierung der Landesbühne Sachsen in Höhe von 3,7 Mio. Euro aus Kulturraummitteln wurde erstmals die Axt an das Sächsische Kulturraumgesetz gelegt, das bekanntlich 1994 im Sächsischen Landtag einstimmig verabschiedet wurde und seitdem bundesweit als einmaliges Instrumentarium der solidarischen Kulturfinanzierung gewürdigt wird. Mit dem nunmehr verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Akt zu Lasten aller Kulturräume wurde der oft zitierte und beschworene kulturpolitische Konsens über eine solidarische Kulturfinanzierung in Sachsen zerstört. Mit ihrer brachialen Residenzpolitik zu Gunsten der kulturellen Leuchttürme in Dresden - denen gewiss ihre Erhöhung zu gönnen war - nahm schwarz-gelb eine völlig ungerechtfertigte und ungerechte Umverteilung des Kulturhaushaltes vom Fundament unserer Kulturpyramide an die Spitze bzw. von den ländlichen Gebieten in die Landeshauptstadt vor. Das lehnte DIE LINKE damals mit aller Entschiedenheit ab und diese Ablehnung war wohlbegründet.
Ich erinnere an dieser Stelle an unseren bereits im Frühjahr 2010 eingereichten Antrag „Langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen sichern“ (Drs 5/1954), in dem wir im Punkt 2. die Einsetzung einer Expertenkommission forderten, die ein Konzept erarbeiten sollte, das den bestehenden Theatern und Orchestern im Freistaat eine langfristige Perspektive eröffnen sollte. Es lohnt sich, die Ablehnung der zuständigen Ministerin wörtlich zu zitieren, die auf das vorliegende Orchester- und Theatergutachten vom September 2007 verwies und dann ausführte: „Über die Umsetzung der Empfehlungen oder von alternativen Konzepten entscheiden die Träger. Hinsichtlich der Theater und Orchester in kommunaler Trägerschaft liegen sie damit als Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nicht im Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Auf Wunsch derjeweiligen Kommunen wird das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weiterhin moderierend und beratend tätig.“ Soweit Frau Prof. Schorlemer am 4. Mai 2010.
Inzwischen scheut sich das SMWK nicht nur vor direkten Ultimaten gegenüber einer betroffenen Kommune, sondern aus unserer Sicht wird erneut in rechtlich sehr bedenklicher Weise in die Kulturhoheit der Kulturräume eingegriffen, wenn in die Umstrukturierung der Landesbühnen eine zweite Kultureinrichtung, die Neue Elbland Philharmonie in Riesa, einbezogen wird. Eine Entscheidung über dieses Orchester obliegt nur dem Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, nicht aber der Staatsregierung. Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit.
Damit komme ich nunmehr zur geplanten Auflösung und Abwicklung eines leistungsstarken Orchesters, das als gewachsener Klangkörper der Landesbühne Sachsen derzeit 61 Stellen umfasst. Das stand natürlich so nicht im beschlossenen Einzelplan 12 im Haushaltsplan 2011/2012 auf Seite 642. Und bis heute nutzt das zuständige SMWK eher euphemistische Sprachregelungen wie Zusammenführung und Betriebsumwandlung; notfalls ist auch mal von einer Fusion mit der Neuen Elbland Philharmonie die Rede, die wiederum 50 Stellen umfasst. Hinter den Kulissen spricht man im Ministerium mit den Betroffenen durchaus Klartext: dann wird die bedrohliche Ansage gemacht, dass künftig statt für zwei Orchester mit insgesamt 111 Stellen nur noch Geld für 72 Stellen da sei; zynisch wird zugleich durch die Blume kommuniziert, dass diese Stellen ja gesplittet werden könnten. Es ist ganz klar: das Orchester der Landesbühnen soll als Bauernopfer für den rigiden Sparkurs der Staatsregierung im Kulturbereich herhalten.
Welche Verluste sind mit der beabsichtigten Abwicklung des Orchesters konkret für die Kultur, insbesondere die Musiklandschaft in Sachsen verbunden? Zunächst trifft es natürlich die Landesbühnen Sachsen direkt ins Mark, die sowohl hinsichtlich ihrer Auslastungs- und Zuschauerzahlen, als auch in ihrer Effizienz deutschlandweit als ein Vorzeigetheater gelten und pro Jahr 200.000 Zuschauer erreichen. Die Subventionen von ca. 65 Euro pro verkaufte Eintrittkarte sind deutlich geringer als bei allen vergleichbaren Theatern im Freistaat und liegen weit unter dem Bundesdurchschnitt. Ihr Kostendeckungsgrad hat sich seit 1991 fast verdreifacht, obwohl das Personal um fast 20 Prozent abgebaut wurde. Diese bemerkenswerten Leistungen wurden möglich, weil sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem vom SMWK festgelegten Statut der Landesbühnen mit viel Herzblut verpflichtet fühlen, wo es unter Punkt II. hinsichtlich des enormen Spektrums ihrer Aufgaben heißt: „Im Repertoire der Landesbühnen Sachsen befinden sich Inszenierungen aller Genre, wie Oper, Operette, Musical, Ballett, Schauspiel, Theater der kleinen Form, Kinder- und Jugendtheater sowie Konzerte, insbesondere Sinfonie-, Opern- und Operettenkonzerte sowie Unterhaltungs- und Kammerkonzerte.“
Diese beeindruckende Breite des Angebots ist das eine, nackte Zahlen sind das andere: bei einer künftigen Stärke des noch verbleibenden Orchesters von 72 Stellen würde das bisherige Gesamtkulturangebot des Landesbühnenorchesters sowie der Neuen Elbland Philharmonie von rund 395 Konzerten und Musiktheatervorstellungen einschließlich Kirchenkonzerte um über 50 Prozent reduziert werden und selbst bei der gelegentlich ins Spiel gebrachten Zahl von 86 Musikern betrüge die Verlustquote noch immer 25 Prozent. Zum Vergleich sei nur angemerkt, dass Orchester mit ähnlichen Aufgaben der Doppelbespielung wie Recklinghausen und Halle/Saale 121 bzw. 123 Musikerplanstellen haben.
Angesichts dieser alarmierenden Horrorzahlen haben sich in den letzten Tagen und Wochen namhafte Fachleute lautstark zu Wort gemeldet. Der Rektor der Dresdner Hochschule für Musik Carl Maria von Weber und Künstlerische Leiter der Singakademie Dresden, Prof. Ekkehard Klemm, zeigte sich „irritiert und fassungslos“ über dieses aus seiner Sicht „katastrophale Signal“. In seinem Offenen Brief an Frau Prof. von Schorlemer verwies er darauf, dass bei der angekündigten Orchesterfusion sich die Aktivitäten und Projekte zwischen der Hochschule und den beiden Orchestern auf über die Hälfte und in Teilbereichen um beinahe 100 Prozent verringern würden. „Die Projekte mit der Singakademie“ so Klemm, „kämen völlig zum Erliegen“. Und zum Schluss seines Briefes mahnt er in tiefer Sorge und mit enormer sprachlicher Eindringlichkeit nicht nur die zuständige Ministerin, sondern das gesamte Kabinett: „Sie wollen nicht ernsthaft als die Regierung und Personen in die sächsische Geschichte eingehen, die als Erste eine weltweit einzigartige Musiklandschaft, eine beispiellose Vernetzung von Musikschaffenden, Auszubildenden und Laienmusikern zur Disposition stellen. Es gibt eine solche musikalische Vitalität nur an ganz wenigen Orten der Welt. Sie ist der Humus all unserer Spitzenensembles, der Staatskapelle, der Philharmonie, der Semperoper, des Kreuzchores, der Kapellknaben, des Europäischen Zentrums der Künste. Diese Vitalität ist nicht anders zu bezeichnen als ein Weltmusikerbe, das des besonderen Schutzes bedarf, weil es den eigentlichen Reichtum der Region Dresdens und Sachsens ausmacht. Die Orchester und Theater der Region sind integraler Bestandteil dieses Weltmusikerbes.“
Solche und ähnliche Briefe, u. a. auch verfasst von namhaften Kirchenmusikdirektoren, könnte ich noch viele zitieren. Zumindest der Präsident der Sächsischen Akademie der Künste, Prof. Udo Zimmermann, soll noch gehört werden. In seinem Offenen Brief an die Mitglieder des zuständigen Landtagsausschusses warnte er davor, dass sich der Freistaat mit dieser Entscheidung „als negativer Präzedenzfall in der Kulturlandschaft darstellen würde“. Wo man auch hinhört und hinschaut: überall herrscht beim gebildeten Publikum großes Unverständnis über das beispiellose Vorgehen der Staatsregierung, das verfahrenstechnisch skandalös, sozial unvertretbar, sowie künstlerisch, organisatorisch und unter dem Strich auch finanziell unsinnig ist.
Nach diesem vernichtenden Gesamturteil der Fachwelt über das Handeln der Staatsregierung, lohnt es sich durchaus, ihr Agieren und ihre Argumente noch etwas genauer zu beleuchten. Neben der bereits kritisierten Rechtsauffassung des SMWK fällt natürlich das rein finanzpolitisch motivierte Vorgehen der Staatsregierung bei der eingeleiteten Zwangskommunalisierung der Landesbühnen auf. Man bleibt aber inzwischen längst nicht mehr beim Ultimatum gegenüber Radebeul oder der Aushöhlung des Kulturraumgesetzes durch die Zweckentfremdung der 3,7 Millionen Euro stehen. Mit der geplanten Auflösung des Orchesters wird unserer Ansicht nach ein verhängnisvoller Schritt gegangen, die Zukunft der Landesbühnen überhaupt in Frage zu stellen. Das neue Perspektivkonzept der Landesbühnen „Mobiles Theater für Sachsen“ ist gewiss sehr ehrgeizig, aber durchaus ein solides und brauchbares Fundament für die weitere gemeinsame Diskussion, vor allem mit den anderen Kulturräumen, um dort nicht als vermeintliches „Trojanisches Pferd“ sofort auf Ablehnung zu stoßen. Um diesem angestrebten Profil künftig aber gerecht werden zu können, bedarf es zwingend eines Orchesters, das in der Lage ist, Landesbühnenaufgaben auch real zu erfüllen. Das ist mit einem geschrumpften Miet- oder Leihorchester aus vielerlei Gründen schlechterdings nicht möglich!
An dieser Stelle lohnt auch noch einmal ein genauer Blick ins viel beschworeneOrchestergutachten von 2007, wo zwar von einer Fusion die Rede ist, aber erstens in Richtungdes Orchesters der Landesbühne und zweites mit einem Ausstattungsgrad, dass die neuen Orchester „personell so auszulegen (sind), dass sie die bisherigen vielfältigen Aufgaben auch in neuer Zusammensetzung wahrnehmen können.“
Damit komme ich zu einigen groben handwerklichen Schnitzern der Staatsregierung.
Zunächst erschreckt der fehlende Kunstverstand, wenn man an ein Konzertorchester der D-Kategorie einen Klangkörper der B-Kategorie andocken will. Mit diesem Vorgehen nehmen die politisch Verantwortlichen aber nicht nur eine Qualitätsreduzierung sowie einen hohen Identitätsverlust billigend in Kauf, die das Gesamtgefüge eines leistungsstarken Musiktheaters erheblich belasten würde. Das man darüber hinaus mit 72 Planstellen eine qualitativ hochwertige Doppelbespielung gewährleisten will, bringt einen weiteren Misston in die durch und durch misslungene Inszenierung der Staatsregierung. Für die Landesbühnen blieben wahrscheinlich nur noch maximal 120 Vorstellungen im Stammhaus und in der Fläche übrig. Vom Wegfall der vielfältigen theaterpädagogischen Angebote ganz zu schwiegen. Aus der apostrophierten „Bühne für das Land“ bzw. dem angestrebten „Gläsernen Theater“ wird so zwangsläufig ein Scherbenhaufen.
Auch arbeits- und tarifrechtlich passt im Konzept der Staatsregierung nichts zusammen. Der Prozess des Zusammenführens von zwei in unterschiedlicher Trägerschaft geführten Orchestern ist juristisch sauber bis zum 1. August 2012 nicht realisierbar; außer man setzt darauf, das LBS-Orchester zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen, allen Musikern zu kündigen und nach dem Gesetz des Dschungels „Friss oder stirb!“ für die neue Orchester-GmbH jeden beliebigen neuen Arbeitsvertrag unterzujubeln.
zum Schluss meines Beitrages sollen noch einmal diejenigen zu Wort kommen, die jetzt gerade draußen vor dem Landtag demonstrieren und deren Meinung in den letzten Wochen ganz offenkundig zu wenig gehört wurden. Ihren Offenen Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich vom 16. März 2011 beendeten die Beschäftigten der Landesbühnen Sachsen mit der an uns alle gerichteten Aufforderung, aufeinander zuzugehen und sozial verantwortungsbewusst miteinander über mögliche Lösungen zu diskutieren. Genau diese offene Debatte sollten wir jetzt auf der Grundlage unseres Antrages führen. Es gilt einen Akt der Kulturlosigkeit zu verhindern. Es darf nicht dazu kommen, dass Sachsen vor allem durch eine immer längere Kette kulturpolitischer Fehlleistungen in den überregionalen Feuilletons auffällt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.