2. September 2010 Dr. Volker Külow

Langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen sichern

Seit Ausbruch der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise geht in den Bundesländern und Städten - Sachsen bildet da keine Ausnahme - neben vielen anderen Befürchtungen auch die Angst vor einem kulturpolitischen Flächenbrand um, der mittlerweile auch Theater und Orchester zu erfassen droht. Die Existenz des klassischen Stadttheaters scheint auf dem Spiel zu stehen. Noch sind die Gefährdungen im Freistaat zum Glück nicht so dramatisch wie in Wuppertal oder Dessau, wo nicht nur einzelne Sparten, sondern komplette Häuser vor der Schließung stehen. Aber auch in Sachsen kommen die Einschläge näher, wie soeben das Sorbische Nationalensemble schmerzlich erfährt, dass rund 20 Prozent seiner 107 Stellen abbauen und damit erhebliche Einschnitte in sein Profil und seine Leistungsfähigkeit hinnehmen muss; ein Aderlass, dessen negative Langzeitfolgen für die sorbische Kultur noch gar nicht abzusehen sind.

Auch die Anfang des Jahres erfolgte Theaterfusion in Görlitz/Zittau beruhte auf rein finanzpolitischen Zwängen und ging auf Kosten der künstlerischen Substanz. Diese beiden Hiobsbotschaften nehmen sich aber noch fast harmlos gegen die enormen Gefahren heraus, die nunmehr mit dem neuen Doppel-Haushalt der gesamten sächsischen Kulturlandschaft, speziell aber gerade den Theatern und Orchestern, drohen. Da es die DIE LINKE an dieser Stelle explizit mit Hölderlin hält („Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!") haben wir unseren Antrag heute auf die Tagesordnung gesetzt. Unser Antrag stammt bereits von Ende März. Angesichts der strukturellen Unterfinanzierung der Theater und Orchester und der Finanzkrise der Kommunen, wollten wir schon damals auf die reale Gefahr weiterer Einsparungen bei den Theatern und Orchestern aufmerksam machen. Um diesen künstlerischen Einrichtungen eine langfristige Perspektive zu sichern, schlugen wir eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, den Kulturräumen und den Trägern der Theater und Orchester mit dem Ziel vor, ein gemeinsames Konzept für die Orchester- und Theaterlandschaft in Sachsen zu erarbeiten, ähnlich der Museumskonzeption, das den Theatern und Orchestern auf lange Sicht Planungssicherheit gibt und sie aus der Abhängigkeit von kurzfristigen Schnellentscheidungen auf kommunaler und regionaler Ebene befreit. Wir appellierten also an die Staatsregierung in Gestalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, eine Gesamtverantwortung für diese künstlerischen Einrichtungen wahrzunehmen. Wir wollten in dieser Angelegenheit ein konstruktives Vorgehen aller Beteiligten, um das zweifellos noch immer reichhaltige Angebot an Theatern- und Orchestern zu erhalten. Von einem Ausbau ist da noch gar keine Rede.

Das SMWK lehnt eine solche gesamtkulturpolitische Verantwortung regelmäßig mit dem Verweis auf die Zuständigkeit Kulturräume ab. Von den Plänen der Staatsregierung, die Landesbühnen Sachsen den Kulturräumen zu übertragen, wussten wir Ende März noch nichts. Freilich, das Vorhaben ist nicht neu. Die Staatsregierung verfährt hier eher nach dem Sprichwort: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir hatten uns seinerzeit lediglich in der Annahme geirrt, von welcher Seite den Theatern und Orchestern hierzulande Gefahr droht. Nicht die kommunale Seite stellt die Theater- und Orchesterlandschaft in Frage, sondern es ist die Staatsregierung, die das tut. Das Stichwort, unter dem sich die Staatsregierung aus ihrer kulturpolitischen Gesamtverantwortung stiehlt, lautet: Kommunalisierung. Wenn es gilt, ihre Sparziele durchzusetzen, schert die Staatsregierung die Zuständigkeit der Kulturräume auf einmal wenig. Ob sie es wollen oder nicht, die Kulturräume werden wohl oder übel per Haushaltsgesetzgebung zur Übernahme der Landesbühnen Sachsen in ihre Hoheit verpflichtet. Würde die Staatsregierung ihr Ziel erreichen, dann mutiert das allseits gelobte Kulturraumgesetz zu einem Theater- und Orchestergesetz. Als ein solches war es ursprünglich auch einmal gedacht gewesen. Es wurde dann aber glücklicherweise und notwendig auf die anderen Kunst- und Kultursparten ausgedehnt.

Bevor wir uns den Perspektiven bzw. den drohenden Gefahren für die Theater und Orchester zwischen Böhlen und Zittau, zwischen Bautzen und Zwickau, noch etwas genauer zuwenden, möchte ich zunächst einen kurzen Blick in die jüngere Vergangenheit werfen, auf ein für die Kulturpolitik des Freistaates sehr bedeutsames Ereignis. Am 18. Juni 2008, also vor gut zwei Jahren, wurde hier im hohen Hause nahezu einmütig die Entfristung des Kulturraumgesetzes und seine Aufstockung um 10 Millionen Euro auf die Gesamtsumme von 86,7 Millionen Euro beschlossen. Das war gewiss ein großer kulturpolitischer Erfolg, auf den damals alle Beteiligten zu Recht stolz waren. Für die CDU bejubelte damals Steffen Heitmann einen „Meilenstein der sächsischen Kulturgesetzgebung" und dankte allen „Finanz- und Ordnungspolitikern" seiner Fraktion. Auch DIE LINKE geizte nicht mit Lob. Für meine Fraktion führte ich aus, dass nunmehr „eine der wichtigsten Säulen der Kulturpolitik gestärkt" ist und Sachsen damit „weiterhin über ein deutschlandweit originäres und zukunftsweisendes Modell der Kulturfinanzierung" verfügt. Soweit so gut. Ich machte aber schon damals auf einen Pferdefuß aufmerksam, der zunächst nur im Vorblatt des novellierten Kulturraumgesetzes in Gestalt folgenden merkwürdigen Satzes zu finden war: „Im Wesentlichen wird mittelfristig nur noch jeder der künftigen Kulturräume über ein Theater und Orchester verfügen können."

Natürlich pfiffen es schon damals die Spatzen von den Dächern, dass dieser Satz vom Finanzministerium reingedrückt worden war, dem ohnehin die Entfristung und Aufstockung des KRG um 10 Millionen Euro ein erheblicher Dorn im Auge war. Nach einer Schamfrist von 26 Monaten schlägt das Imperium nunmehr zurück. Darth Vader alias Finanzminister Unland bzw. Staatsekretär Voß holt sich diese ungeliebte Erhöhung mit einem Federstrich im Haushaltsbegleitgesetz zurück. Leider ist ein adäquater Gegenspieler, gewissermaßen ein sächsischer Meister Yoda, weit und breit nicht in Sicht. Aber auch ohne spezielle jedikräfte kann man der dunklen Seite der Macht erfolgreich Widerstand entgegen setzen. Das geht naturgemäß in der Gemeinschaft am besten, wie über 200 Akteure aus allen acht Kulturräumen am 16. August durch ihre Teilnahme bei einer Anhörung zu einem kulturpolitischen Antrag hier in diesem Saal durch ihre Anwesenheit unter Beweis stellten. Die Kernbotschaft dieser bemerkenswerten Anhörung war eindeutig: mit der im Haushaltsbegleitgesetz und dem Doppel-Haushalt angedrohten Zwangskommunalisierung der Landesbühnen und der Zweckentfremdung von bis zu sieben Millionen Euro für deren Finanzierung würden in verfassungsrechtlich bedenklicher Art und Weise die bisher gesetzlich garantierten Kulturraummittel in erheblichen Umfang reduziert. Zugleich entledigt sich das Land durch diese rücksichtslose Entscheidung auf Kosten der Kulturräume und der Systematik des Kulturraumgesetzes einer originären Landeseinrichtung mit immerhin 277 Planstellen. Sehr geehrte Frau Schorlemer, ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie augenscheinlich bereit sind, auf diese unschöne Art und Weise sowohl die Ausdünnung der bislang noch sehr dichten sächsischen Theater- und Orchesterlandschaft als auch den flächendeckenden Abbau der kulturellen Basisarbeit mehr oder weniger billigend in Kauf zu nehmen. Hier wird über eine höchst fragwürdige Haushaltsentscheidung der solidarische Geist des Kulturraumgesetzes ausgehöhlt und eine verheerende kulturpolitische Weichenstellung intendiert. Das lehnen wir strikt ab.

Ich mache in diesem Zusammenhang ohne jede Polemik darauf aufmerksam, dass die beiden kulturellen Leuchttürme in der Landeshauptstadt Semperoper und Staatliche Kunstsammlungen Dresden - zufälligerweise sitzt im Verwaltungsrat beider Einrichtungen das Finanzministerium - im Jahr 2011 justament die Summe mehr erhalten, die den Kulturräumen weggenommen wird. Ich will die Notwendigkeit dieser massiven Erhöhung für die beiden „Tanker" keinesfalls in Frage stellen, aber diese faktische Duplizität erweckt zumindest den Verdacht, dass derzeit eine bedenkliche Umverteilung im Kulturhaushalt vom Fundament unserer Kulturpyramide an die Spitze bzw. vom flachen Land in die Landeshauptstadt erfolgt. Die Theater und Orchester gerade aber in den ländlichen Kulturräumen sind für die Region enorm identitätsstiftend und ebenso wie Bibliotheken, Museen und andere Kultureinrichtungen stark bürgerschaftlich geprägte kulturelle Errungenschaften, ohne die ganze Landstriche im Freistaat - etwas zugespitzt formuliert - in geistiger Ödnis versinken würden. Dieser drohenden Gefahr will DIE LINKE mit ihrem Antrag dezidiert entgegentreten.

Um sowohl die Ursachen als auch geistigen Wurzeln dieser drohenden Fehlsteuerung besser erkennen zu können, lohnt noch ein zweiter Blick zurück. Vor genau drei Jahren wurde ein im Auftrag der Kulturstiftung Sachsen erarbeitetes Gutachten „Theater und Orchester im Freistaat Sachsen: Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur weiteren Entwicklung" der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Reaktion der Fachleute fiel relativ heftig aus. Das hatte mit der unbestreitbaren Tatsache zu tun, dass es sich weniger um ein Entwicklungs-, sondern eher um ein Spar- und Kürzungskonzept handelte. Besonders kritisch stieß auf, dass die Empfehlungen nicht in einem wirklichen Beteiligungsprozess mit den begutachteten Einrichtungen entstanden und hinterher auch nicht mit den Rechtsträgern und Betroffenen diskutiert wurden. Der Bericht des Kultursenats für 2007 wies daher in eindringlicher Weise auf das Gefährdungspotenzial für die sächsischen Theater und Orchester hin, das man seinerzeit bei der Erarbeitung des Kulturraumgesetzes nicht für möglich gehalten hatte. Der Kultursenat forderte daher eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, den Kulturräumen und den Trägern der Theater und Orchester, um auf dieser Basis ein gemeinsames Konzept für die Theater- und Musiklandschaft in Sachsen zu schaffen und damit langfristige Planungssicherheit für möglichst alle Institutionen herzustellen, um sie damit aus der Abhängigkeit von kurzfristigen Schnellentscheidungen auf kommunaler und regionaler Ebene zu befreien.

Leider ist in den folgenden drei Jahren diesbezüglich nichts passiert. Die konzeptionellen Defizite treten insbesondere bei den Landesbühnen hervor, wo man sich seit vielen Jahren von Seiten des Trägers um inhaltliche Entscheidungen drückt. Die nun anstehende Hauruckkommunalisierung der Landesbühne geht aus vielerlei Gründen nicht bzw. bewirkt landesweit fatale Konsequenzen. Zunächst wird das Haus seinem programmatischen Namen nur bedingt gerecht, da es bekanntlich nicht wirklich landesweit agiert; das muss es auch nicht, da die Mehrzahl der Kulturräume über eine eigene leistungsfähige Infrastruktur verfügt. Die dafür geleistete umfangreiche strukturierende Arbeit - in Mittelsachsen wurde das Theater beispielsweise in den letzten Jahren von 360 auf 170 Personen abgespeckt und trotzdem die Anzahl der Vorstellungen erhöht - würde weitgehend wertlos gemacht. Vertrauensschutz und Planungssicherheit wären Makulatur, zumal viele weitere Kultureinrichtungen betroffen wären, wenn die Landkreise von ihrem Recht Gebrauch machen würden, die Kulturumlage entsprechend zu kürzen. Es wäre dies nicht nur eine billige Reaktion, sondern zu Recht eine Form des Protestes gegen rücksichtslose Landespolitik, die regionale Planungen und Strukturpolitik ignoriert. Freilich liefe es auf einen Flächenbrand von Kulturträgern in freier und gemeinnütziger Trägerschaft hinaus, deren Förderung kurzfristig zuerst aufgekündigt würde. Der Leitspruch, das Kulturraumgesetz sichere Kultur in der Fläche, verkäme zu purem Zynismus. Wozu dann noch Facharbeitsgruppen und bürgerschaftliches Engagement, wenn das Land nicht nur ignoriert, sondern regelrecht kulturpolitischen und legislativen Pfusch anbietet, und dies kurz vor einem neuen Haushaltsjahr.

Aber noch aus einem anderen gewichtigen Grund sind die Überlegungen zu den Landesbühnen kreuzgefährlich: wegen arbeits-, tarif- und gesellschaftsrechtlicher Festlegungen wären die anderen Theater und Orchester gar nicht in der Lage, so schnell die notwendigen strukturellen Einschnitte und Einsparungen vorzunehmen. Abgesehen davon, was es kurz- und mittelfristig für die künstlerische Substanz der einzelnen Häuser bedeutet: soll das westsächsische Symphonieorchester, das bisher aus Kulturraummitteln 1,6 Mio. Euro erhält, von seinen 38 Musikern beispielsweise dann Harfe, Tuba und eine Geige einsparen? An dieser Stelle scheint mir auch eine Bemerkung zu den fragilen Existenzbedingungen vieler Künstlerinnen und Künstler angebracht. Nahezu alle Häuser arbeiten seit vielen Jahren nach Haustarifverträgen, die zwischen 15- 20 Prozent unter dem Flächentarifvertrag liegen; es gibt inzwischen nicht wenige angestellte Schauspieler, aber auch Musiker in unserem Land, die prekär leben und arbeiten.

Für die Zukunft der Landesbühnen brauchen wir eine solidarische Lösungsvariante, die in einem längeren Prozess erarbeitet werden muss. Dabei muß es um das Leistungsprofil der Einrichtung gehen: für den Kulturraum Elbtal/Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und/oder für andere Regionen in Sachsen, so diese tatsächlich Leistungen brauchen, die nicht durch regionale Kulturträger erbracht und vielleicht sogar besser erbracht werden können. Werden also die Landesbühnen tatsächlich zu einem kommunalen Akteur als Kulturraumtheater oder zu echten Landesbühnen mit einem Konzept, das komplementär zu den regionalen Angeboten ausgerichtet und tatsächlich finanzierbar sein muß. Unterstützungsangebote, bei der Ausarbeitung dieses Konzeptes mitzuwirken, liegen nicht nur vom Sächsischen Kultursenat vor. Theaterumstrukturierungen sind im Übrigen immer ein langfristiger und weit in die Zukunft reichender Vorgang; in Plauen/Zwickau ist er beispielsweise nach 10 Jahren noch immer nicht abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kultur ist nach der Verfassung des Freistaates erklärtes Staatsziel und wird daher zu Recht immer wieder zu den Kernkompetenzen des Freistaates gerechnet. In den letzten 20 Jahren konnte Sachsen bei der Erhaltung des kulturellen Erbes und dem Aufbau einer neuen kulturellen Infrastruktur unbestritten große Erfolge erzielen. Mit dem 2008 entfristeten Kulturraumgesetz verfügt der Freistaat über ein bundesweit einmaliges und wegweisendes Instrumentarium der solidarischen Kulturfinanzierung. Das wichtigste Markenzeichen der sächsischen Kulturpolitik, Jahrgang 1993, wird 2011 folgerichtig volljährig, obwohl es schon längst erwachsen ist. Es wäre ein fatales Signal, wenn es kurz vor Überschreiten dieser Altersgrenze quasi entmündigt würde.

Es ist schon bedrohlich genug, dass sich die sächsischen Kulturausgaben nach offiziellen Angaben der Staatsregierung ohnehin seit Jahren in einem kontinuierlichen Sinkflug befinden und nur noch knapp zwei Prozent der Gesamtausgaben betragen. Wenn jetzt den Kulturräumen die Erhöhung von 10 Millionen Euro wieder weggenommen und vor allem in Richtung Landesbühnen umgelenkt würden, steht diese vermeintliche Einsparung in keinem Verhältnis zu den kulturpolitischen Flurschäden, die mit dieser Entscheidung im Freistaat flächendeckend drohen. Ich fordere daher die Staatsregierung an dieser Stelle nochmals eindringlich auf, diesen Irrweg sowohl im Interesse der vielen tausend engagierten Kulturakteure als auch des Hunderttausende zählenden Publikums schnellstmöglich zu verlassen und auf den Pfad der kulturpolitischen Tugend zurückzukehren.