15. Dezember 2010 Dr. Volker Külow

Rede von Dr. Volker Kükow innerhalb der Debatte zum Doppelhaushalt 2011-2012 zum Einzelplan 12 des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Sachsen versteht sich als Kulturstaat. Zu Recht: denn Kultur steht nicht nur als Staatsziel in der Landesverfassung, sondern sie zählt zweifellos zu den Kernkompetenzen des Freistaates. Seit Mitte August fragen aber nicht nur die meisten Kulturakteure zwischen Torgau und Zittau, sondern auch ein Großteil des nach Hunderttausenden zählenden Publikums immer lauter, warum das Kulturland Sachsen von schwarz-gelb mit dem vorliegenden Doppel-Haushalt gezielt gefährdet wird. Und die völlig berechtigten Fragen ganz vieler Menschen und Kulturschaffenden im Freistaat verwandelten sich in den letzten Wochen zunehmend in bürgerschaftlichen Protest und Widerstand, der sich sowohl auf Demonstrationen und Bürgerforen, in Offenen Briefen und Petitionen, aber auch künstlerisch in Fünf-Vor-Zwölf-Konzerten und spontanen Künstlerauftritten am Ende von Theatervorstellungen artikulierte; auch prominente Stellungnahmen - ich erinnere nur an die Kritik des ehemaligen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Prof. Hans-Joachim Meyer und den früheren Präsidenten des Sächsischen Kultursenats Dr. Bernhard Freiherr von Loeffelholz in der von MDR Figaro übertragenen Kulturkonferenz am 3. Dezember im Leipziger Gewandhaus - fehlten nicht.

Das zahlenmäßig beeindruckendste Beispiel dieser landesweiten Bürgerbewegung zur Unterstützung der Kultur in Sachsen bildeten zweifellos die 60.000 Unterschriften, die am vergangenen Mittwoch dem Landtagspräsidenten übergeben wurden und die dem Vernehmen nach erst am 6. Januar 2011 im Petitionsausschuss behandelt werden sollen. Dann aber ist der Haushalt beschlossen und der Petition nicht mehr abzuhelfen.

Es ist eigentlich schon bedrohlich genug, dass sich die sächsischen Kulturausgaben nach offiziellen Angaben der Staatsregierung in einem kontinuierlichen Sinkflug befinden und nur noch knapp zwei Prozent der Gesamtausgaben betragen. Von geradezu dramatischer Wirkung ist aber die nunmehr geplante Aushöhlung des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch die CDU/FDP-Koalition, die weit über die eigentliche Kulturszene hinaus die Bevölkerung im gesamten Freistaat auf die Barrikaden treibt und die von uns von Anfang an strikt abgelehnt wurde.

Die Menschen spüren genau, dass mit der Teilfinanzierung der Landesbühne Sachsen in Höhe von 3,7 Mio. Euro aus Kulturraummitteln die Koalition den kulturpolitischen Sündenfall begeht. Erstmals wird die Axt an dieses 1994 ins Leben gerufene und bundesweit einmalige Instrumentarium der solidarischen Kulturfinanzierung, das ja erst 2008 vom Landtag einmütig entfristet worden war, angelegt. Sie wissen genau, dass dieser verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Akt zu Lasten aller Kulturräume im Land geht und eine ausgewogene regionale Kulturplanung künftig Makulatur wird.

Mit den beabsichtigten Kürzungen wird eine gesetzeswidrige Zweckbindung eines signifikanten Teils von Kulturraummitteln in Höhe von ca. vier Prozent der Gesamtsumme vorgenommen, die den oft zitierten kulturpolitischen Konsens über den Kulturlastenausgleich in Sachsen zerstört. Die damit verbundenen Kürzungen in den einzelnen Kulturräumen von minimal 100.000 Euro in Dresden bis maximal einer Million Euro in Leipzig trifft vor allem kleine Initiativen und Vereine sowie freie Künstler und Projekte, aber auch die Musikschulen, Bibliotheken und Museen sowie viele weitere Einrichtungen, die um jeden Euro kämpfen müssen.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es schon sehr, dass die einseitige Aufkündigung eines seit 16 Jahren bestehenden parlamentarischen Konsenses von der zuständigen Ministerin derart bagatellisiert wird. Natürlich tritt, sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer, keinesfalls der „Weltuntergang“ ein. Aber diese rechtlich fragwürdige und auch haushaltspolitisch völlig unnötige Entscheidung verkörpert einen verheerenden kulturpolitischer Kurswechsel in Sachsen. Mit ihrer brachialen Residenzpolitik zu Gunsten der kulturellen Leuchttürme in Dresden - denen ich gewiss ihre Erhöhung gönne - nimmt schwarz-gelb eine völlig ungerechtfertigte und ungerechte Umverteilung des Kulturhaushaltes vom Fundament unserer Kulturpyramide an die Spitze bzw. von den ländlichen Gebieten in die Landeshauptstadt und deren Umfeld vor. Das lehnt DIE LINKE mit aller Entschiedenheit ab.

Neben dem Kulturraumgesetz gibt es leider noch weitere Verlierer im vorliegenden Entwurf des Doppel-Haushaltes. Dazu zählen die 25 öffentlich geförderten Musikschulen, die rund 4 Prozent weniger Zuschüsse erhalten, obwohl sie gegen den demografischen Trend die Schülerzahlen in den letzten Jahren auf über 43.000 steigern konnten und auf lange Wartlisten verweisen müssen. Schmerzliche Kürzungen müssen auch die Kunsthochschulen und die Bibliotheken hinnehmen.

Über eine Etaterhöhung - das ignorieren wir keineswegs - darf sich hingegen das Sächsische Industriemuseum freuen, dass in der Vergangenheit zu einem Tod auf Raten verurteilt schien. Im Bereich der Industriekultur, die das Erscheinungsbild Sachsens bekanntlich erheblich prägt, steht aber keinesfalls alles zum Besten. Noch weigert sich die Staatsregierung hartnäckig, das Welterbe-Projekt Montanregion Erzgebirge aus Landesmitteln zu fördern, obwohl sie 1998 die Bewerbung initiierte und 2011 die entscheidenden Weichen gestellt werden. Nach dem Desaster bei der Waldschlösschenbrücke droht ein erneutes kulturpolitisches Versagen der CDU. Man kann nur hoffen, dass zumindest diesmal noch umgedacht wird und dieses wichtige landespolitische Vorhaben finanziell angemessen unterstützt wird. Ein Umdenken speziell an dieser Stelle ist auch deshalb von Nöten, um zumindest in einer Region im Freistaat der drohenden Unterfinanzierung im Denkmalschutz zu begegnen, der mit einem Rückgang von 66 auf 30 Mio. Euro bekanntlich mehr als halbiert werden soll. Angesichts dieser radikalen Kürzungspläne tröstet es nur geringfügig, dass die seit einem halben Jahr drohende Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes augenscheinlich vorerst vom Tisch ist.

Aus Zeitgründen kann ich leider zu vielen anderen kulturpolitischen Themen nicht mehr Stellung nehmen. Ich rate aber der Staatsregierung dringend die aufmerksame Lektüre des Impulsreferats des früheren Präsidenten des Sächsischen Kultursenats auf der von mir schon erwähnten Kulturkonferenz, das unter der programmatischen Überschrift „Kultur ist Investitionspflicht!“ stand. Mit meinem Bekenntnis zu diesem Credo danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.